Unverbindliche Übung Englisch

"Lebende Fremdsprache Englisch" für die 3./4. Schulstufe

Im Lehrplan der Volksschule für die verbindliche bzw. unverbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ werden folgende Bildungs- und Lehraufgaben ausgewiesen:

Der Fremdsprachenunterricht soll zur Beschäftigung mit anderen Sprachen motivieren und eine erste Fähigkeit zur Kommunikation in einer Fremdsprache anbahnen. Dies bedeutet, dass er in Form von handlungsorientierten Tätigkeiten – eingebettet in verschiedene Themenbereiche und kommunikative Situationen – stattfindet. Hörverstehen und Sprechen sind vorrangiges Ziel, wobei Leseverstehen und Schreiben als lernunterstützende Maßnahmen eingesetzt werden. Durch die Verwendung einer Fremdsprache in verschiedenen anderen Unterrichtsgegenständen erleben die Schülerinnen und Schüler diese sowohl als Kommunikationsmittel als auch als Unterrichtsmedium.

Im Fremdsprachenunterricht wie auch in anderen Unterrichtsgegenständen sollen Schülerinnen und Schüler einen Einblick in andere Kulturen erhalten und diesen offen und unvoreingenommen begegnen. Sie sollen erkennen, dass sie einer großen multikulturellen Gemeinschaft angehören. Dies leistet ebenso wie die Förderung der sozialen und personenbezogenen Kompetenzen einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.

Der Unterricht orientiert sich an Themen aus der Lebenswelt der Kinder und dem Jahreslauf. Zum Einsatz kommen Lieder, Reime, englischsprachige Bilderbücher, Spiele, etc.